6B_340/2026

Bundesgericht

Strafrecht (allgemein)

Versuchte qualifizierte Erpressung und Nötigung; Hausfriedensbruch; Sachbeschädigung; Strafzumessung; Unschuldsvermutung; Landesverweisung; Willkür

24. Juli

Sachverhalt A.________, französisch-portugiesischer Doppelbürger mit Wohnsitz in der Schweiz, organisierte zwei Home-Jackings, zunächst im Jahr 2021 und sodann im Jahr 2023, wobei das zweite ein älteres Ehepaar betraf und mit Gewalt, Drohungen sowie dem Versuch verbunden war, einen Tresor zu öffnen. Er wurde zu sieben Jahren und fünf Monaten Freiheitsstrafe sowie zu einer siebenjährigen Landesverweisung verurteilt und focht insbesondere den festgestellten Sachverhalt und die Landesverweisung an. Erwägungen • Die Beteiligung des Beschwerdeführers am zweiten Home-Jacking durfte ohne Willkür gestützt auf die konstanten und glaubhaften Aussagen von E.________ angenommen werden, die durch die Telekommunikation, die vorbereitenden Treffen, die über die Opfer vorhandenen Informationen und die die Taten umgebenden Kontakte bestätigt wurden; die Beweiswürdigung war insgesamt zu prüfen. • Die Landesverweisung ist trotz der Ehe mit einer Schweizerin verhältnismässig: Die Schwere der Straftaten, das Rückfallrisiko und die die Schwelle von zwei Jahren deutlich übersteigende Strafe überwiegen die privaten Bindungen, zumal keine ausserordentlichen Umstände vorliegen und angesichts seiner Wiedereingliederungsmöglichkeiten in Frankreich. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist; die siebenjährige Landesverweisung und die Freiheitsstrafe von sieben Jahren und fünf Monaten werden bestätigt.
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