105 2026 91
FR Kantonsgericht
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Übermässiger Mietzins und Existenzminimum
31. August
Sachverhalt
Eheleute, gegen die Lohnpfändungen vollzogen werden, fechten die Berechnung ihres Existenzminimums an, namentlich den mit 1'800 Franken berücksichtigten Mietzins, obwohl ihre tatsächliche Miete 2'578 Franken beträgt, sowie gewisse Berufsauslagen und die Anrechnung des Lehrlingslohns ihrer minderjährigen Tochter. Sie leben mit ihren drei Kindern zusammen, von denen zwei minderjährig sind.
Erwägungen
• Nachdem den Schuldnern eine Frist zur Reduktion eines übermässigen Mietzinses eingeräumt worden war, durfte das Betreibungsamt dessen Berücksichtigung auf den üblichen Betrag begrenzen; dieser Betrag muss jedoch im Lichte des lokalen Marktes und der familiären Situation realistisch bleiben. Mangels Angebots für 5½-Zimmer-Wohnungen zu 1'800 Franken war ein Betrag von 2'178 Franken zu berücksichtigen, d.h. der tatsächliche Mietzins abzüglich des Beitrags von 400 Franken des volljährigen Kindes.
• Die Berücksichtigung von einem Drittel des Nettoeinkommens des minderjährigen lernenden Kindes entsprach der Rechtsprechung; die beanstandeten Berufsauslagen sind weder durch konkrete Behauptungen noch durch Belege ausgewiesen.
Entscheid
Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und die Sache zur Neuberechnung der Pfändungen auf der Grundlage eines Mietzinses von 2'178 Franken an das Betreibungsamt zurückgewiesen.