602 2026 28

FR Kantonsgericht

Raumplanung und öffentliches Baurecht

Coiffeursalon ausserhalb der Bauzone

13. August

Sachverhalt Der Eigentümer eines ausserhalb der Bauzone gelegenen Gebäudes ersuchte um die nachträgliche Bewilligung ohne bauliche Massnahmen eines Lokals, das seit 2022 von seiner Tochter als Coiffeursalon betrieben wird. Die DIME verweigerte die Sonderbewilligung und die Gemeinde die Baubewilligung; der Eigentümer erhob Beschwerde und machte insbesondere die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie die Besitzstandsgarantie geltend. Erwägungen • Die aus dem Unterlassen der Stellungnahme des Beschwerdeführers resultierende Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wurde im Beschwerdeverfahren geheilt, da die Vorinstanz zum Inhalt Stellung genommen hatte und das Gericht über volle Kognition verfügte. • Der Coiffeursalon ist weder standortgebunden (Art. 24 LAT) noch nach Art. 24a LAT zulässig, da seine Wiederaufnahme nach fünf Jahren Inaktivität den Verkehr notwendigerweise erhöht; die positive Stellungnahme des Umweltdienstes bezog sich nicht auf diesen Einfluss. • Art. 37a LAT schützt nicht die Einrichtung einer neuen Tätigkeit: Der Coiffeursalon steht nicht in der Kontinuität der früheren Schreinerei-Zimmerei-Werkstatt. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen und die Entscheide, mit denen die Sonderbewilligung und die Baubewilligung verweigert wurden, werden bestätigt.
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