7B_233/2026

Bundesgericht

Strafprozess

Einstellungsverfügung; Nichteintreten auf die Beschwerde in Strafsachen

11. September

Sachverhalt Zwei Gesellschaften erstatteten Anzeige gegen drei ehemalige Mitarbeitende, namentlich wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung. Nach der Einstellung des Strafverfahrens und der Abweisung ihrer kantonalen Beschwerde gelangten sie unter Berufung insbesondere auf einen auf 883'588 Franken geschätzten jährlichen Schaden an das Bundesgericht. Erwägungen • Die Privatklägerschaft hatte bereits mit der Beschwerdeeinreichung konkret und für jeden Beschuldigten individuell den Grund und die Höhe ihrer Zivilansprüche darzulegen; der spätere Hinweis auf einen Umsatzverlust genügt diesem Erfordernis nicht. • Die Beschwerdeführerinnen konnten nicht gesondert eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend machen, da ihr Vorbringen zur Beweisabnahme untrennbar mit der Sache selbst verbunden war; ihre Beschwerdelegitimation fehlte daher. Entscheid Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten; die Gerichtskosten von 800 Franken werden den Beschwerdeführerinnen unter solidarischer Haftung auferlegt.
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