5A_448/2026
Bundesgericht
Kinderplatzierung; Besuchsrecht
14. August
Sachverhalt
Nach mehreren Meldungen und aufeinanderfolgenden Platzierungen wurden die drei Töchter der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer mit Entscheid der KESB vom 22. Dezember 2025 platziert, unter Entzug des Rechts, ihren Aufenthaltsort zu bestimmen, und mit Besuchen in den Institutionen nach den von der Beiständin festgelegten Modalitäten. Die KESB bestätigte diese Massnahmen; die Eltern gelangten an das Bundesgericht.
Erwägungen
• Die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, die daraus resultierte, dass der Entscheid vor Ablauf der Frist zur Stellungnahme zu einem Bericht des KJPD erging, wurde vor der KESB wirksam geheilt; diese verfügte über volle Kognition, und die Eltern beantragten dort weder die Aufhebung noch die Rückweisung.
• Die unbestimmte Platzierung der drei Kinder und die ausschliesslich begleiteten Besuche sind durch die Wahrscheinlichkeit innerfamiliärer Gewalt, elterliche Defizite und das Scheitern einer intensiven Massnahme zu Hause gerechtfertigt; die appellatorischen Rügen der Eltern vermögen weder Willkür noch Unverhältnismässigkeit aufzuzeigen.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist; die unentgeltliche Rechtspflege wird verweigert.