4A_79/2026
Bundesgericht
Internationale Sportschiedsgerichtsbarkeit; rechtliches Gehör, formeller Ordre public
17. August
Sachverhalt
Die Präsidentin der Superior Jury eines Europameisterschaftswettkampfs in rhythmischer Gymnastik wurde wegen nachgewiesener Beeinflussung der Bewertung einer Übung für vier Jahre gesperrt und ihrer FIG-Punkterichter-Bewilligung enthoben. Das TAS bestätigte die Sanktion nach einem vereinbarten de-novo-Verfahren; die Betroffene rügte vor Bundesgericht eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des formellen Ordre public.
Erwägungen
• Der Gehörsanspruch war nicht verletzt: Im de-novo-Verfahren vor dem TAS waren die Manipulationsvorwürfe in der Berufungsantwort hinreichend konkretisiert, und die Beschwerdeführerin hatte dazu am Hearing Stellung genommen; die Kritik an der vorgelagerten DK GEF ist im Verfahren nach Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG unbehelflich.
• Der formelle Ordre public war nicht verletzt. Die Beschwerdeführerin hatte sich freiwillig der TAS-Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen; der Fall betraf weder eine erzwungene Schiedsgerichtsbarkeit noch eine mit Semenya vergleichbare menschenrechtliche Streitigkeit. Eine direkte Berufung auf EMRK- oder Verfassungsrechte ist zudem ausgeschlossen.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.