1C_364/2026
Bundesgericht
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an das Fürstentum Andorra
17. Juli
Faits
Die Genfer Staatsanwaltschaft ordnete die Übermittlung von Bankunterlagen der A.________ SA an Andorra an. Die Unterlagen sollten klären, ob rund 66'000 Franken aus einer panamaischen Gesellschaft, deren wirtschaftlich Berechtigte wegen Betrugs verurteilt und wegen Geldwäscherei verfolgt wurden, in Geldwäscherei verwickelt waren.
Considérants
• Die verspätete Zustellung einzelner Bankunterlagen begründete keine besonders schwere Verletzung des rechtlichen Gehörs, da die Gesellschaft im Beschwerdeverfahren noch ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und die fraglichen Unterlagen teilweise aus ihren eigenen Archiven stammten.
• Weder der behauptete Zusammenhang mit dem Verschwinden einer andorranischen Bank noch die Rüge der Verhältnismässigkeit erfüllten die Voraussetzungen eines besonders wichtigen Falls nach Art. 84 LTF; eine Grundsatzfrage lag nicht vor und die Vorinstanz hatte die ständige Praxis zur potentiellen Erheblichkeit angewandt.
Décision
Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten.