2C_245/2026

Bundesgericht

Unterrichtswesen und Berufsausbildung

Nichtbestehen der schweizerischen Maturitätsprüfung

20. Mai

Sachverhalt Nach seinem definitiven Nichtbestehen der schweizerischen Maturitätsprüfung gelangte A.________ an das Bundesverwaltungsgericht und beanstandete die Bewertung seiner Prüfungsleistungen. Seine Beschwerde, trotz angesetzter Nachfrist nicht unterzeichnet, wurde als unzulässig erklärt; anschliessend ersuchte er um Wiedererwägung dieses Urteils, wobei das Gesuch an das Bundesgericht weitergeleitet wurde. Erwägungen • Der Rechtsmittelweg bestimmt sich nach dem materiellen Streitgegenstand des ursprünglichen Verfahrens, selbst wenn der angefochtene Entscheid ein auf Verfahrensrecht gestützter Nichteintretensentscheid ist. • Da der Streit materiell die Beurteilung von Prüfungsleistungen betrifft, ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nach Art. 83 lit. t BGG ausgeschlossen; die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist zudem gegen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts nicht gegeben. Entscheid Auf die Beschwerde wird im vereinfachten Verfahren nicht eingetreten; es werden keine Gerichtskosten erhoben.
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