2C_245/2026
Bundesgericht
Unterrichtswesen und Berufsausbildung
Nichtbestehen der schweizerischen Maturitätsprüfung
20. Mai
Sachverhalt
Nach seinem definitiven Nichtbestehen der schweizerischen Maturitätsprüfung gelangte A.________ an das Bundesverwaltungsgericht und beanstandete die Bewertung seiner Prüfungsleistungen. Seine Beschwerde, trotz angesetzter Nachfrist nicht unterzeichnet, wurde als unzulässig erklärt; anschliessend ersuchte er um Wiedererwägung dieses Urteils, wobei das Gesuch an das Bundesgericht weitergeleitet wurde.
Erwägungen
• Der Rechtsmittelweg bestimmt sich nach dem materiellen Streitgegenstand des ursprünglichen Verfahrens, selbst wenn der angefochtene Entscheid ein auf Verfahrensrecht gestützter Nichteintretensentscheid ist.
• Da der Streit materiell die Beurteilung von Prüfungsleistungen betrifft, ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nach Art. 83 lit. t BGG ausgeschlossen; die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist zudem gegen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts nicht gegeben.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird im vereinfachten Verfahren nicht eingetreten; es werden keine Gerichtskosten erhoben.