7F_47/2026

Bundesgericht

Strafprozess

Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_485/2026 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 10. Juni 2026

20. August

Sachverhalt Das Bundesgericht war auf eine Beschwerde von A.________ gegen einen Entscheid des Obergerichts Aargau wegen eines offensichtlichen Begründungsmangels nicht eingetreten. A.________ verlangte anschliessend die Revision dieses Nichteintretensurteils und verwies namentlich auf eine nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereichte ergänzende Eingabe. Erwägungen • Bei einem Nichteintretensentscheid muss sich der geltend gemachte Revisionsgrund auf die tragenden Nichteintretensmotive beziehen; die formell-rechtliche Würdigung als solche kann im Revisionsverfahren nicht überprüft werden. • Die nachträgliche ergänzende Eingabe legt keinen Revisionsgrund nach Art. 121–123 BGG dar, zumal sie verspätet eingereicht wurde. Entscheid Das Revisionsgesuch und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurden abgewiesen; die Gerichtskosten wurden A.________ auferlegt.
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