7F_47/2026
Bundesgericht
Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_485/2026 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 10. Juni 2026
20. August
Sachverhalt
Das Bundesgericht war auf eine Beschwerde von A.________ gegen einen Entscheid des Obergerichts Aargau wegen eines offensichtlichen Begründungsmangels nicht eingetreten. A.________ verlangte anschliessend die Revision dieses Nichteintretensurteils und verwies namentlich auf eine nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereichte ergänzende Eingabe.
Erwägungen
• Bei einem Nichteintretensentscheid muss sich der geltend gemachte Revisionsgrund auf die tragenden Nichteintretensmotive beziehen; die formell-rechtliche Würdigung als solche kann im Revisionsverfahren nicht überprüft werden.
• Die nachträgliche ergänzende Eingabe legt keinen Revisionsgrund nach Art. 121–123 BGG dar, zumal sie verspätet eingereicht wurde.
Entscheid
Das Revisionsgesuch und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurden abgewiesen; die Gerichtskosten wurden A.________ auferlegt.