9C_296/2025
Bundesgericht
Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Bern und direkte Bundessteuer, Steuerperiode 2016
28. Juli
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige bildete für Garantieverpflichtungen aus einem komplexen Grossbauprojekt eine Rückstellung von Fr. 7 Mio.; die Steuerbehörden rechneten sie auf, weil die Rückstellung nicht geschäftsmässig begründet sei. Die kantonalen Instanzen bestätigten dies, ohne die von der Steuerpflichtigen behauptete Gesamteintretenswahrscheinlichkeit der zahlreichen potenziellen Mängel zu beurteilen.
Erwägungen
• Bei zahlreichen Einzelrisiken mit jeweils geringer Eintrittswahrscheinlichkeit ist zunächst das Gesamtrisiko mittels der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines oder mehrerer Risiken zu bestimmen; eine isolierte Betrachtung der Einzelwahrscheinlichkeiten greift zu kurz.
• Die Vorinstanz verletzte Bundesrecht, indem sie die von der Steuerpflichtigen geltend gemachte Garantierückstellung von Fr. 7 Mio. allein anhand der mittleren Einzelwahrscheinlichkeiten beurteilte und die Gesamteintretenswahrscheinlichkeit nicht prüfte; anschliessend sind Rückstellungsumfang, Nachweis und Mitwirkungspflichten zu klären.
Entscheid
Teilweise Gutheissung; Aufhebung des angefochtenen Urteils und Rückweisung zur Sachverhaltsergänzung und Neubeurteilung.