7F_41/2026
Bundesgericht
Revisionsgesuche gegen die Urteile 7B_458/2026 und 7B_459/2026 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 1. Mai 2026
7. August
Sachverhalt
Das Bundesgericht war auf zwei Beschwerden von A.________ betreffend Untersuchungshaft und die Rechtskraft eines Strafbefehls wegen offensichtlich ungenügender Begründung nicht eingetreten. A.________ verlangte anschliessend die Revision beider Urteile und beantragte zudem die Information einer Drittperson über das Strafverfahren.
Erwägungen
• Bei einem Revisionsgesuch gegen einen Nichteintretensentscheid muss der geltend gemachte Revisionsgrund gerade die für das Nichteintreten massgebenden Gründe betreffen und formgerecht dargelegt werden.
• Die Kritik an der Haft- und Strafuntersuchung sowie an der Bezeichnung der Beschwerde setzte sich nicht mit den tragenden Gründen des früheren Nichteintretensentscheids auseinander; hinsichtlich des zweiten Urteils wurden überhaupt keine Revisionsgründe dargelegt.
Entscheid
Auf die beiden Revisionsgesuche wird nicht eingetreten; die Verfahren werden vereinigt.