7F_41/2026

Bundesgericht

Strafprozess

Revisionsgesuche gegen die Urteile 7B_458/2026 und 7B_459/2026 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 1. Mai 2026

7. August

Sachverhalt Das Bundesgericht war auf zwei Beschwerden von A.________ betreffend Untersuchungshaft und die Rechtskraft eines Strafbefehls wegen offensichtlich ungenügender Begründung nicht eingetreten. A.________ verlangte anschliessend die Revision beider Urteile und beantragte zudem die Information einer Drittperson über das Strafverfahren. Erwägungen • Bei einem Revisionsgesuch gegen einen Nichteintretensentscheid muss der geltend gemachte Revisionsgrund gerade die für das Nichteintreten massgebenden Gründe betreffen und formgerecht dargelegt werden. • Die Kritik an der Haft- und Strafuntersuchung sowie an der Bezeichnung der Beschwerde setzte sich nicht mit den tragenden Gründen des früheren Nichteintretensentscheids auseinander; hinsichtlich des zweiten Urteils wurden überhaupt keine Revisionsgründe dargelegt. Entscheid Auf die beiden Revisionsgesuche wird nicht eingetreten; die Verfahren werden vereinigt.
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