5A_427/2025

Bundesgericht

Personenrecht

Nichtigkeit und Ungültigkeit von Vereinsversammlungs- und Vorstandsbeschlüssen

4. September

Sachverhalt Im seit Jahren andauernden Führungsstreit des Vereins A.________ dokumentierten zwei widersprüchliche Protokolle der Vereinsversammlung vom 6. April 2021 die angebliche Abberufung von B.________ und C.________ aus dem Vorstand. Das Kantonsgericht hob nur die Abberufung von B.________ auf und erklärte weitere Zirkularbeschlüsse für nichtig; beide Seiten gelangten ans Bundesgericht. Erwägungen • Vorab ist zu beweisen, ob die angefochtenen Abberufungsbeschlüsse überhaupt gefasst wurden. Da sich der Verein auf die Abberufungen beruft und daraus Rechte ableitet, trägt er hierfür nach Art. 8 ZGB die Beweislast; die Vorinstanz auferlegte sie zu Unrecht den Vereinsmitgliedern. • Weil die Vorinstanz die widersprüchlichen Protokolle unter falscher Beweislast würdigte und deshalb den Sachverhalt nicht abschliessend feststellte, muss sie diesen neu ermitteln; erst danach sind die weiteren Einwände zu beurteilen. Entscheid Beide Beschwerden wurden teilweise gutgeheissen, der kantonsgerichtliche Entscheid aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung zurückgewiesen; im Übrigen wurden sie abgewiesen.
Auf bger.ch öffnen →