5A_427/2025
Bundesgericht
Nichtigkeit und Ungültigkeit von Vereinsversammlungs- und Vorstandsbeschlüssen
4. September
Sachverhalt
Im seit Jahren andauernden Führungsstreit des Vereins A.________ dokumentierten zwei widersprüchliche Protokolle der Vereinsversammlung vom 6. April 2021 die angebliche Abberufung von B.________ und C.________ aus dem Vorstand. Das Kantonsgericht hob nur die Abberufung von B.________ auf und erklärte weitere Zirkularbeschlüsse für nichtig; beide Seiten gelangten ans Bundesgericht.
Erwägungen
• Vorab ist zu beweisen, ob die angefochtenen Abberufungsbeschlüsse überhaupt gefasst wurden. Da sich der Verein auf die Abberufungen beruft und daraus Rechte ableitet, trägt er hierfür nach Art. 8 ZGB die Beweislast; die Vorinstanz auferlegte sie zu Unrecht den Vereinsmitgliedern.
• Weil die Vorinstanz die widersprüchlichen Protokolle unter falscher Beweislast würdigte und deshalb den Sachverhalt nicht abschliessend feststellte, muss sie diesen neu ermitteln; erst danach sind die weiteren Einwände zu beurteilen.
Entscheid
Beide Beschwerden wurden teilweise gutgeheissen, der kantonsgerichtliche Entscheid aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung zurückgewiesen; im Übrigen wurden sie abgewiesen.