5A_623/2026

Bundesgericht

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Betreibung auf Pfandverwertung (Versteigerung)

19. August

Sachverhalt In einer Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes über eine Forderung von 435'000 Fr. wurde die Liegenschaft der Schuldner nach dem Konkurs eines von ihnen Dritten für 800'000 Fr. zugeschlagen. Die Schuldner fochten die Versteigerung an und machten insbesondere die Unvollständigkeit der Akten sowie das Unterbleiben einer Verschiebung des Versteigerungstermins trotz laufender Verhandlungen geltend. Erwägungen • Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist unzulässig: Die Beschwerdeführer setzen sich nicht mit den kantonalen Erwägungen auseinander, wonach die entscheidwesentlichen Aktenstücke zugänglich waren, und sie legen die Willkür der antizipierten Beweiswürdigung nicht dar. • Die Kritik am Festhalten am Versteigerungstermin genügt den Begründungsanforderungen nicht und stützt sich teilweise auf neue Tatsachen; eine Verletzung von Art. 134 LP ist damit nicht dargetan. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist; das Gesuch um aufschiebende Wirkung wird gegenstandslos.
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