7B_927/2026
Bundesgericht
Entschädigung des amtlichen Verteidigers (Rückzug der Beschwerde)
21. August
Sachverhalt
Der Rechtsanwalt A.________ hat mit Eingabe vom 6. August 2026 die Beschwerde zurückgezogen, die er gegen das Urteil der Genfer Chambre pénale de recours betreffend die Entschädigung des amtlichen Verteidigers erhoben hatte.
Erwägungen
• Der Rückzug der Beschwerde führt zur Abschreibung der Sache vom Geschäftsverzeichnis; die beschwerdeführende Partei gilt im Sinne von Art. 66 Abs. 1 LTF als unterliegend.
• Angesichts des in einem frühen Stadium erfolgten Rückzugs wird die Gerichtsgebühr reduziert; es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.
Entscheid
Vom Rückzug wird Vormerk genommen, die Sache wird vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben und dem Beschwerdeführer wird eine reduzierte Gerichtsgebühr von 300 Franken auferlegt.