5A_510/2025
Bundesgericht
Eheschutz (Kindes- und Ehegattenunterhalt)
22. Juli
Sachverhalt
Im Eheschutzverfahren verpflichtete das Bezirksgericht den Ehemann zu gestaffelten Unterhaltsbeiträgen für die beiden Kinder und die Ehefrau. Das Obergericht wies seine Berufung auf Herabsetzung der Beiträge ab; vor Bundesgericht verlangte er die Aufhebung und Rückweisung zur Neuberechnung, weil die Quellensteuer vom Einkommen hätte abgezogen werden müssen.
Erwägungen
• Ein blosses Rückweisungsbegehren ist vor Bundesgericht nur zulässig, wenn dieses bei Gutheissung nicht selbst reformatorisch entscheiden könnte; dies ist von der beschwerdeführenden Partei darzutun.
• Da der Beschwerdeführer weder fehlende Berechnungsgrundlagen noch einen Ergänzungsbedarf beim Sachverhalt geltend machte, hätte das Bundesgericht die Unterhaltsbeiträge bei Gutheissung selbst berechnen können; der ausschliessliche Rückweisungsantrag war daher unzulässig.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.