9C_401/2026

Bundesgericht

Invalidenversicherung

Invalidenversicherung (Eintretensvoraussetzung)

29. Juli

Sachverhalt Das Bundesverwaltungsgericht trat auf die Beschwerde gegen eine Verfügung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland wegen nicht fristgerechter Bezahlung des Kostenvorschusses nicht ein. Vor Bundesgericht anerkannte der Versicherte die Nichtzahlung, verlangte aber weiterhin eine eingehende Prüfung seiner persönlichen und medizinischen Situation sowie eine berufliche Massnahme. Erwägungen • Bei einem Nichteintretensentscheid der Vorinstanz muss sich die Beschwerdebegründung auf die dort behandelte Eintretensfrage beziehen; materielle Ausführungen zur persönlichen und medizinischen Situation genügen nicht. • Da der Beschwerdeführer trotz ergänzender Eingabe die unterbliebene Zahlung des Kostenvorschusses nicht rechtlich beanstandete, war seine Begründung offensichtlich unzureichend und auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten. Entscheid Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten.
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