6B_373/2025

Bundesgericht

Straftaten

Betrug, wiederholte Veruntreuung, Urkundenfälschung; Verletzung des Beschleunigungsgebots

4. September

Sachverhalt A.________ veranlasste den Verwalter der F.________ AG, EUR 500'000 zu überweisen, indem er eine Investition in Aussicht stellte, die er nicht tätigen wollte, und verwendete das Geld für andere Zwecke. Die Gesellschaft verbuchte den Abgang als Darlehen an ihren Alleinaktionär B.________, der als geschädigte Person anerkannt und entschädigt wurde. Erwägungen • Die Vermögensdisposition wurde vom Verwalter über Vermögenswerte der F.________ AG vorgenommen, welche den Schaden unmittelbar erlitt; B.________ war als Aktionär nur mittelbar betroffen. Da der Nachweis einer Verfügungsbefugnis des Verwalters über das Privatvermögen des Aktionärs fehlt, liegt kein Dreiecksbetrug zum Nachteil von B.________ vor. • B.________ hatte daher hinsichtlich des Betrugs weder die Stellung als Geschädigter noch als Privatkläger; die auf Art. 146 StGB gestützte Verurteilung und die Entschädigung von fr. 817'750.-- verletzten das Recht. Entscheid Die Beschwerde wird im Umfang ihrer Zulässigkeit teilweise gutgeheissen; die Dispositive betreffend den Betrug, die Strafe, die vermögensrechtlichen Folgen und die Kosten werden aufgehoben und die Sache wird zu neuer Beurteilung an das kantonale Gericht zurückgewiesen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.
Auf bger.ch öffnen →