A-1771/2024
Bundesverwaltungsgericht
Übermittlung von Trust-Daten an Argentinien
12. August
Sachverhalt
Die argentinische Steuerbehörde ersuchte für den Zeitraum 2018 um Rechtshilfe betreffend A._______ gestützt auf Informationen, die ihn mit einem nicht deklarierten schweizerischen Konto oder Trust in Verbindung brachten. Die ESTV ordnete die Übermittlung der Bankdaten und der Errichtungsurkunde des Trusts an, einschliesslich der Personalien des Trustees und der begünstigten Erben; diese sowie der Trustee fochten den Entscheid an.
Erwägungen
• Das auf der MAC gestützte Ersuchen ist formell und materiell zulässig: Die Verbindung zwischen A._______, dem Trust und den aus dem automatischen Informationsaustausch hervorgegangenen Informationen macht die Relevanz der Daten für die argentinische Untersuchung plausibel.
• Im Bereich der Amtshilfe nimmt die ersuchte Behörde lediglich eine Plausibilitätsprüfung vor und greift der Beurteilung des argentinischen Rechts hinsichtlich der steuerlichen Behandlung des Trusts nicht vor; auch Daten Dritter können übermittelt werden, sofern sie zur Einordnung der Untersuchung erforderlich sind, unter Vorbehalt des Spezialitätsprinzips.
Entscheid
Die Beschwerden werden, soweit darauf einzutreten ist, abgewiesen; die Übermittlung der Informationen an Argentinien wird bestätigt.