4A_287/2026
Bundesgericht
Gesellschaftsrecht; Rückzug der Beschwerde
22. Juli
Sachverhalt
A.________ SA focht einen Entscheid der Genfer Cour de justice in einer gesellschaftsrechtlichen Streitigkeit vor Bundesgericht an. Mit Schreiben vom 2. Juli 2026 zog sie ihre Beschwerde zurück.
Erwägungen
• Der Rückzug des am 29. Mai 2026 eingereichten Rechtsmittels führt zur Abschreibung des Verfahrens nach Art. 32 Abs. 2 BGG.
• Die reduzierten Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt; mangels eingeholter Beschwerdeantwort wurde dem Beschwerdegegner keine Parteientschädigung zugesprochen.
Entscheid
Das Bundesgericht nahm den Rückzug des Rechtsmittels zur Kenntnis und schrieb die Sache vom Geschäftsverzeichnis ab.