4A_287/2026

Bundesgericht

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht; Rückzug der Beschwerde

22. Juli

Sachverhalt A.________ SA focht einen Entscheid der Genfer Cour de justice in einer gesellschaftsrechtlichen Streitigkeit vor Bundesgericht an. Mit Schreiben vom 2. Juli 2026 zog sie ihre Beschwerde zurück. Erwägungen • Der Rückzug des am 29. Mai 2026 eingereichten Rechtsmittels führt zur Abschreibung des Verfahrens nach Art. 32 Abs. 2 BGG. • Die reduzierten Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt; mangels eingeholter Beschwerdeantwort wurde dem Beschwerdegegner keine Parteientschädigung zugesprochen. Entscheid Das Bundesgericht nahm den Rückzug des Rechtsmittels zur Kenntnis und schrieb die Sache vom Geschäftsverzeichnis ab.
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