VR3 2025 82
GR Gerichte
Raumplanung und öffentliches Baurecht
Sistierung der Erstwohnungsverpflichtung
30. Juli
Sachverhalt
Eine 2020 rechtskräftig bewilligte Einliegerwohnung unterstand einer grundbuchlich gesicherten Erstwohnungsverpflichtung. Nach Inkrafttreten der «Lex Candinas» verlangte der Eigentümer deren Aufhebung bzw. Sistierung; die Gemeinde unterstellte das Wiedererwägungsgesuch einer Planungszone, sistierte es bis zur neuen kommunalen Regelung und verlangte die sofortige Erstwohnungsnutzung.
Erwägungen
• Die nachträgliche Änderung einer rechtskräftigen Baubewilligung und Zweckänderung untersteht dem Baubewilligungs- und Planungsrecht des KRG, weshalb die kommunale Planungszone auch auf das Wiedererwägungsgesuch anwendbar und dessen Sistierung zulässig ist; die neue Bundesregelung ändert daran nichts.
• Eine Sistierung der Erstwohnungsverpflichtung nach Art. 14 Abs. 1 ZWG setzt besondere Umstände beziehungsweise einen nachgewiesenen Härtefall voraus; die geringe Wohnungsgrösse, periphere Lage und behauptete fehlende Nachfrage genügen nicht, zumal keine Vermietungsbemühungen nachgewiesen wurden. Die erhobenen Gebühren hielten zudem dem Äquivalenzprinzip stand.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen.