E-4898/2025

Bundesverwaltungsgericht

Bürgerrecht und Ausländerrecht

Rückweisung wegen Entwicklung der Lage im Iran

9. September

Sachverhalt Eine iranische Staatsangehörige ersuchte in der Schweiz um Asyl und machte insbesondere Gewalt und Drohungen ihres Ex-Ehemannes, ihre Teilnahme an Demonstrationen sowie eine Konversion zum Bahaitum geltend. Das SEM wies das Gesuch ab und ordnete die Wegweisung an, woraufhin sie Beschwerde erhob. Erwägungen • Die seit Ende 2025 eingetretene erhebliche und ungewisse Entwicklung der Lage im Iran, geprägt von der Repression von Demonstrationen, internationalen Angriffen und Massenvertreibungen, erlaubte es noch nicht, die Vollstreckung der Wegweisung zuverlässig zu beurteilen. • Das Gericht konnte sich nicht an die Stelle des SEM setzen, um die wesentlichen Tatsachen in erster Instanz festzustellen: Es oblag diesem, den Zeitpunkt einer neuen Beurteilung im Lichte der politischen und sozioökonomischen Entwicklungen im Nahen Osten zu bestimmen. Entscheid Die Beschwerde wird gutgeheissen, der Entscheid des SEM aufgehoben und die Sache zu ergänzender Abklärung und neuer Entscheidung zurückgewiesen; es werden weder Kosten noch Parteientschädigungen zugesprochen.
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