FF26.006158

VD Tribunal cantonal

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Ordentliche Konkursbetreibung 171 SchKG

28. August

Sachverhalt Über B.________ wurde am 4. Mai 2026 auf Begehren der I.________ SA der Konkurs eröffnet, nachdem er die Betreibung gestützt auf unbezahlte KVG-Prämien nicht bezahlt hatte. Während der Beschwerdefrist bestätigte das Betreibungsamt die vollständige Bezahlung dieser Betreibung, doch der Betreibungsregisterauszug wies weiterhin neun Betreibungen aus, davon fünf im Stadium der Konkursandrohung, sowie zweiundzwanzig Verlustscheine. Erwägungen • Die Aufhebung des Konkurses nach Art. 174 Abs. 2 SchKG setzt kumulativ die vollständige Bezahlung der Schuld und die Glaubhaftmachung der Zahlungsfähigkeit voraus; die am 18. Mai 2026 geleistete Zahlung erfüllte nur die erste Voraussetzung. • Die Zahlung von Fr. 30'746.32 genügte mangels weiterer finanzieller Belege nicht, um die Zahlungsfähigkeit glaubhaft zu machen; die Anzahl und Höhe der Betreibungen und Verlustscheine liessen im Gegenteil die Zahlungsunfähigkeit als wahrscheinlicher erscheinen. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen und das den Konkurs eröffnende Urteil bestätigt.
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