9C_368/2026

Bundesgericht

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

Kantonale und kommunale Steuern des Kantons Waadt sowie direkte Bundessteuer, Steuerperioden 2011 bis 2020

27. August

Sachverhalt A.________ hat gegen das Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts betreffend die kantonalen und kommunalen Steuern sowie die direkte Bundessteuer für die Steuerperioden 2011 bis 2020 Beschwerde erhoben und diese sodann mit Schreiben vom 12. August 2026 zurückgezogen. Erwägungen • Der Rückzug der Beschwerde führt gestützt auf Art. 32 Abs. 2 und Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 ZPO zur Abschreibung der Sache vom Geschäftsverzeichnis. • Es werden keine Gerichtskosten erhoben, gestützt auf Art. 66 Abs. 2 BGG. Entscheid Die Sache wird zufolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben; es werden keine Gerichtskosten erhoben.
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