1C_678/2025

Bundesgericht

Politische Rechte

Eidgenössische Abstimmung vom 30. November 2025 betreffend die Volksinitiative "Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)"

12. August

Sachverhalt Die Beschwerdeführenden beanstandeten vor der und kurz nach der eidgenössischen Abstimmung über die Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» verschiedene amtliche Informationen und Äusserungen des VBS-Vorstehers. Nach der Ablehnung der Initiative mit 84,15 % Nein zogen sie die Begehren um Aufhebung der Abstimmung zurück und verlangten stattdessen Feststellungen zu Informationsverletzungen. Erwägungen • Nach der Ablehnung der Volksinitiative mit 84,15 % Nein und in sämtlichen Kantonen war ausgeschlossen, dass die behaupteten Informationsmängel das Ergebnis entscheidend beeinflusst hatten; eine nachträgliche Feststellung von Unregelmässigkeiten war mangels ausgeprägten appellatorischen Charakters ebenfalls unzulässig. • Die Erläuterungen des Bundesrats und diesem entsprechende Einzeläusserungen von Bundesratsmitgliedern sind nach Art. 189 Abs. 4 BV grundsätzlich nicht anfechtbar; eine nachträgliche Überprüfung des «globalen Informationsstands» setzt zudem aussergewöhnliche, erst nachträglich erkennbare Umstände voraus, die hier nicht gegeben waren. Entscheid Die drei Beschwerden wurden vereinigt und als unzulässig erklärt.
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