5A_678/2026

Bundesgericht

Familienrecht

psychiatrische Expertise

3. September

Sachverhalt Das Tribunal de protection de l’adulte et de l’enfant de Genève ordnete eine psychiatrische Expertise von A.________ an. Die Chambre de surveillance erklärte die kantonale Beschwerde mangels begründeter Rügen gegen die Verfügung als unzulässig; A.________ gelangte an das Bundesgericht. Erwägungen • Die Beschwerde an das Bundesgericht musste sich gegen den Nichteintretensentscheid der Chambre de surveillance richten und nicht direkt gegen die Expertiseverfügung. • Der Beschwerdeführer beanstandete den Nichteintretensgrund nicht, namentlich nicht unter dem Gesichtspunkt von Art. 450 al. 3 CC oder eines überspitzten Formalismus; seine Beschwerde war damit nicht hinreichend begründet und insgesamt unzulässig. Entscheid Die Beschwerde wird im vereinfachten Verfahren als unzulässig erklärt, ohne Gerichtskosten.
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