1C_660/2025

Bundesgericht

Politische Rechte

Politische Rechte; Volksabstimmung und Ersatzwahl eines Mitglieds des Staatsrats vom 28. September 2025; Plakatierung

27. Mai

Sachverhalt Am 28. September 2025 fanden in Genf gleichzeitig eine Ersatzwahl in den Staatsrat und eine kantonale Volksabstimmung statt. Ein Kandidat focht die Plakatierung an und machte insbesondere geltend, dass Kandidaten auf mehreren Plakaten mit Stellungnahmen erschienen seien und Untergruppen eine verstärkte Sichtbarkeit erhalten hätten; die Cour de justice wies seine Beschwerde ab. Erwägungen • Art. 30B LEDP/GE erlaubt Abweichungen von den Plakatierungsregeln, wenn sich Abstimmungs- und Wahlperioden überschneiden; jede Stellungnahme und jede Liste erhielt dennoch einen Platz, und eine vorgängige Inhaltskontrolle der Plakate oblag dem Wahlbüro nicht. Die Präsenz desselben Kandidaten auf mehreren Plakaten macht die Plakatierung daher nicht willkürlich. • Selbst bei Annahme von Unregelmässigkeiten würde die Aufhebung eine schwere Verletzung voraussetzen, die geeignet ist, das Ergebnis zu beeinflussen; die Initiative wurde mit 60,42 % angenommen, und die Unterschiede im ersten Wahlgang waren deutlich, womit ein entscheidender Einfluss ausgeschlossen ist. Entscheid Die Beschwerde wird, soweit darauf einzutreten ist, abgewiesen; die unentgeltliche Rechtspflege wird verweigert.
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