ATAS/743/2026

GE Cour de justice

Unfallversicherung

Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf eine Einigung

28. August

Sachverhalt A______ hat gegen AXA Assurances SA Klage auf Zahlung von CHF 29'157.32 erhoben und seine Rechtsbegehren anschliessend auf CHF 34'693.52 erhöht. Nach dem Schriftenwechsel teilten die Parteien mit, sie seien zu einer Einigung gelangt, und ersuchten um Aufhebung der Verhandlung sowie um Aussetzung des Verfahrens. Erwägungen • Das Verfahren kann ausgesetzt werden, wenn Zweckmässigkeitsgründe dies gebieten, namentlich um Verhandlungen oder eine Mediation zwischen den Parteien zu ermöglichen (Art. 126 Abs. 1 ZPO). • Der übereinstimmende Wille der Parteien, eine Vereinbarung abzuschliessen, rechtfertigt die Aussetzung bis zur Wiederaufnahme des Verfahrens durch schriftliche Erklärung der am meisten fortgeschrittenen Partei. Entscheid Das Verfahren wird im Einvernehmen der Parteien ausgesetzt; es wird auf schriftliche Erklärung hin wieder aufgenommen, wobei der weitere Verfahrensgang vorbehalten bleibt.
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