5A_605/2026

Bundesgericht

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Grundstücksteigerung

28. Juli

Sachverhalt Nach Pfändung des Anteils von C.________ am Liquidationserlös einer unverteilten Erbschaft ordnete das Obergericht rechtskräftig die Verwertung zweier Nachlassgrundstücke an. Die Beschwerdeführerin focht anschliessend die Bekanntmachung der Steigerung an; Bezirks- und Obergericht traten darauf nicht ein beziehungsweise wiesen die Beschwerde ab. Erwägungen • Die Beschwerdeergänzung vom 11. Juli 2026 war nach Ablauf der zehntägigen Frist verspätet und konnte die Begründung nicht ergänzen. • Die Beschwerdeführerin setzte sich weder mit der massgeblichen Erwägung auseinander, dass die Anordnung der Verwertung rechtskräftig und daher nicht Verfahrensgegenstand war, noch legte sie eine konkrete Rechtsverletzung bei der angekündigten Grundstücksteigerung dar; die Vorbringen zu Erb- und Verjährungsfragen genügten dem Begründungsprinzip ebenfalls nicht. Entscheid Auf die Beschwerde wird im vereinfachten Verfahren nicht eingetreten; das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.
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