ZD23.028217

VD Tribunal cantonal

Invalidenversicherung

Invalidenversicherung

27. August

Sachverhalt Nach zwei früheren Ablehnungen reichte die Versicherte im Dezember 2020 ein drittes IV-Gesuch ein. Ein multidisziplinäres Gutachten ergab für das Jahr 2021 eine Arbeitsfähigkeit von 50 % und ab Januar 2022 in einer angepassten Tätigkeit von 80 %; nach einer Infektion im April 2022 wurden ein Long Covid und eine Läsion der linken Schulter dokumentiert. Erwägungen • Das Gutachten von 2022 ist für den Zeitraum vor April 2022 beweiskräftig; die Arbeitsfähigkeit von 50 % in einer angepassten Tätigkeit per 1. Juni 2021 führt, verglichen mit den statistischen Löhnen mangels Ausbildung, zu einem Invaliditätsgrad von 50 %. • Für den nachfolgenden Zeitraum wurden die neuen, mit Long Covid und der Schulterläsion verbundenen Einschränkungen nicht geprüft; die Akten sind daher unvollständig und erfordern eine ergänzende Abklärung, namentlich durch ein Gutachten oder eine Ergänzung des Gutachtens. Entscheid Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen: Es wird eine halbe Rente vom 1. Juni 2021 bis 31. März 2022 zugesprochen; im Übrigen wird der Entscheid aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung ab dem 1. April 2022 an die IV-Stelle zurückgewiesen.
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