6B_392/2026
Bundesgericht
Entschädigung; Kosten (mehrfacher Betrug, Freispruch); Nichteintreten
17. Juli
Sachverhalt
Das Obergericht sprach A.________ vom Vorwurf des mehrfachen Betrugs frei, wies jedoch sein Entschädigungsbegehren ab und auferlegte ihm Verfahrenskosten. Seine am 18. März 2026 eingereichte Eingabe wurde dem Bundesgericht weitergeleitet.
Erwägungen
• Die Eingabe war verfrüht: Das obergerichtliche Urteil galt erst am 8. April 2026 als zugestellt, während die Beschwerde bereits am 18. März 2026 erhoben worden war.
• Unabhängig davon genügte die Eingabe den Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG nicht ansatzweise; eine Verbesserung der fehlenden Unterschrift war deshalb nicht angezeigt.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.