E-3421/2021

Bundesverwaltungsgericht

Bürgerrecht und Ausländerrecht

Glaubhaftigkeit der kolumbianischen Asylgründe

9. September

Sachverhalt Ein kolumbianischer Staatsangehöriger, der nach seinen Angaben zugunsten der indigenen Völker und einer liberalen Kandidatin tätig war, machte Drohungen, einen Messerangriff und ein mit Korruptionsanzeigen zusammenhängendes Risiko eines Attentats geltend. Seine drei Kinder kamen während des Verfahrens in die Schweiz; das SEM wies das Asylgesuch ab und ordnete die Wegweisung an. Erwägungen • Die Erhebungsaktivitäten wurden nur oberflächlich geschildert, der Bericht über den Angriff ist knapp, und die Aussagen haben sich entwickelt, namentlich hinsichtlich der Rolle eines Senators und der Umstände der Ausreise; die posttraumatische Belastungsstörung genügt nicht, um diese Unstimmigkeiten zu erklären. • Die eingereichten Bescheinigungen belegen weder eine amtliche Anerkennung als Opfer noch die behaupteten Verfolgungen; mangels nachgewiesener persönlicher Gefährdung, konkreter Gefahr aufgrund der Lage in Kolumbien oder medizinischer Notwendigkeit, die eine Rückkehr verunmöglichen würde, ist die Wegweisung rechtmässig, zumutbar und möglich. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen; es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
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