ATAS/749/2026
GE Cour de justice
Rückerstattung von Ergänzungsleistungen nach dem Tod
31. August
Sachverhalt
Die Bezügerin von bundesrechtlichen Ergänzungsleistungen, wohnhaft in einem Pflegeheim, verstarb am 23. Juli 2025. Das SPC forderte von ihrem Nachlass CHF 1'803 zurück, entsprechend den vom 24. bis 31. Juli ausgerichteten Leistungen; ihre Tochter beanstandete insbesondere das Fehlen einer Pro-rata-Berechnung der Einkommen.
Erwägungen
• Für Juli 2025 wurde die Heimtaxe nur für 23 Tage in Rechnung gestellt, während die AHV-Rente, die Hilflosenentschädigung und die Leibrente bis zum Monatsende des Todesfalls vollständig ausgerichtet wurden; diese Einkommen durften daher nicht pro rata berechnet werden.
• Die anerkannten Ausgaben beliefen sich auf CHF 6'509.20 und die anrechenbaren Einnahmen auf CHF 3'669.10; nach Abzug von CHF 620.20, die für Krankenkassenprämien reserviert waren, betrugen die geschuldeten Leistungen CHF 2'220. Die Auszahlung von CHF 4'023 rechtfertigte eine Rückerstattung von CHF 1'803.
Entscheid
Die zulässige Beschwerde wird abgewiesen; das Verfahren ist kostenlos.