1C_518/2025

Bundesgericht

Raumplanung und öffentliches Baurecht

Baubewilligung

10. September

Sachverhalt Eine Gesellschaft erhielt die Bewilligung, eine Villa abzubrechen und auf einem Lausanner Grundstück in einer Zone mit gemischter Nutzung geringer Dichte in der Nähe eines Waldsaums zwei Wohneinheiten zu erstellen. Nachbarn fochten die Baubewilligung an und machten insbesondere die Ausdehnung des Waldes seit 2006 sowie die Beeinträchtigung des betroffenen ISOS-Perimeters geltend. Erwägungen • Die Überprüfung der Waldgrenze setzt eine erhebliche Änderung der Verhältnisse voraus; die laufende Revision des Nutzungsplans genügt nicht. Die ausserhalb der 2006 festgestellten Grenze aufgetretenen Jungpflanzen, die nach Alter, Anzahl und Funktion unzureichend sind, stellen keine solche Änderung dar. • Das ISOS war bei der Beurteilung der Einordnung zu berücksichtigen, doch durfte die kantonale Behörde ohne Willkür annehmen, dass sich das zeitgemässe und zurückhaltende Projekt in einen bereits heterogenen und verdichteten Bereich mit benachbarten Bauten vergleichbarer Grösse einfüge. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen; die Gerichtskosten und die Parteientschädigungen werden den Beschwerdeführern solidarisch auferlegt.
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