7F_43/2026
Bundesgericht
Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_333/2026 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 12. Mai 2026
24. August
Sachverhalt
Das Bundesgericht war auf die Beschwerde von A.________ gegen einen Entscheid des Berner Obergerichts wegen eines offensichtlichen Begründungsmangels nicht eingetreten. A.________ ersuchte um Revision dieses Nichteintretensentscheids und verlangte eventualiter die Prüfung des Ausstands einer mitwirkenden Bundesrichterin.
Erwägungen
• Bei einem zu revidierenden Nichteintretensentscheid muss sich der Revisionsgrund auf die Nichteintretensmotive beziehen; die formell-rechtliche Würdigung des Begründungsmangels kann im Revisionsverfahren nicht überprüft werden.
• Die Mitwirkung an einem früheren Verfahren begründet für sich allein keinen Ausstandsgrund; zusätzliche Umstände wurden nicht dargetan, und die appellatorische Kritik zielte lediglich auf eine unzulässige Wiedererwägung.
Entscheid
Das Revisionsgesuch und das Ausstandsgesuch wurden abgewiesen beziehungsweise nicht behandelt; die unentgeltliche Rechtspflege wurde verweigert und die Gerichtskosten wurden A.________ auferlegt.