6B_74/2026
Bundesgericht
Versuchter Mord; einfache Körperverletzung; Notwehr; Verwahrung; Willkür; Unschuldsvermutung
27. August
Sachverhalt
In einem Parkplatz stach A.________ B.________ in den Unterarm, verletzte D.________ am Thorax tödlich und bedrohte sowie attackierte anschliessend weitere Personen. Er wurde namentlich wegen Mordes, versuchten Mordes und Verwahrung verurteilt und erhob Beschwerde gegen das kantonale Urteil.
Erwägungen
• Die Verurteilung wegen versuchten Mordes ist nicht willkürlich: Der Stich zielte auf den Oberkörper, die Verletzung des Unterarms beruhte auf einer Abwehrbewegung, und die Verfolgung mit dem Messer in der Hand bestätigte den Tötungsvorsatz.
• Die kantonale Begründung zur Notwehr ist widersprüchlich (Provokateur oder Angreifer) und der Sachverhalt ist hinsichtlich der Augenblicke vor dem Faustschlag unvollständig; sie erlaubt daher keine Überprüfung der Rechtsanwendung.
• Verwahrung und ambulante Behandlung schliessen sich grundsätzlich aus; ein ergänzendes Gutachten hätte das Vorliegen und die Schwere einer psychischen Störung, deren Zusammenhang mit der Tat sowie die Rückfallprognose klären müssen.
Entscheid
Beschwerde teilweise gutgeheissen, Urteil aufgehoben und Sache zu ergänzender Abklärung und neuer Entscheidung zurückgewiesen; im Übrigen abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.