VWBES.2026.251

SO Obergericht

Unterrichtswesen und Berufsausbildung

Kostenübernahme für ausserkantonale Sportklasse

31. Juli

Sachverhalt Das Departement verweigerte A.___ und B.___ erneut die Kostenübernahme für den ausserkantonalen Besuch der Sportklasse ihrer Tochter C.___ in Basel, weil sie die kantonal vorgeschriebene Tanzaudition von TanzTalent nicht bestanden hatte. Die Eltern bestritten namentlich die Unparteilichkeit und Methodik der Fachjury und verwiesen auf eine positive Einstufung durch Danse Suisse. Erwägungen • Für die Kostenübernahme ist die vom Kanton Solothurn verlangte Eignungsabklärung durch TanzTalent massgebend; eine positive Beurteilung durch eine andere Organisation ersetzt diese Voraussetzung nicht. • Die transparent publizierten Kriterien wurden individuell angewandt; die Expertenbeurteilung war weder offensichtlich unhaltbar noch rechtsungleich oder willkürlich, weshalb das Gericht daran gebunden blieb. Eine allfällige Bevorzugung anderer Kandidierender begründete mangels begrenzter Zahl genügender Bewertungen keinen Nachteil für C.___. Entscheid Die Beschwerde wurde abgewiesen; die Kostenübernahme wurde nicht bewilligt.
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