2C_208/2025

Bundesgericht

Energie

Elektrische Anlagen; Hausinstallationen

19. Mai

Sachverhalt Die Miteigentümer eines Einfamilienhauses reichten trotz Aufforderungen und Mahnungen keinen Sicherheitsnachweis für die elektrischen Niederspannungsinstallationen ein. Das ESTI verpflichtete sie dazu und lehnte eine Verschiebung der Kontrollfrist wegen der COVID-19-Hochrisikosituation einer Eigentümerin ab. Erwägungen • Eine Abweichung von der Kontrollperiode nach Art. 36 Abs. 4 NIV setzt voraus, dass die Sicherheit von Personen und Sachen weiterhin gewährleistet ist; eine unbestimmte Verlängerung widerspricht dem Gebot ständig sicherer Installationen. • Die periodische Kontrolle ist ein leichter, gesetzlich abgestützter Grundrechtseingriff und dient einem gewichtigen öffentlichen Sicherheitsinteresse. Schutzmassnahmen wie kontaktlose Durchführung und vorübergehendes Meiden schlecht belüfteter Räume machen sie auch für die Hochrisikopatientin zumutbar und verhältnismässig. Entscheid Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde; auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wurde nicht eingetreten.
Auf bger.ch öffnen →