7B_567/2026
Bundesgericht
Zuständigkeitsfragen, Garantie des Wohnsitzrichters und des verfassungsmässigen Richters
Ausstand
13. August
Sachverhalt
A.________ SA hatte 2019 mehrere Personen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einer Finanztransaktion angezeigt. Nach der Aufhebung einer Nichtanhandnahmeverfügung und einer Einstellungsverfügung sowie nach zwei Feststellungen der Verletzung des Beschleunigungsgebots ersuchte die Gesellschaft um den Ausstand der Staatsanwältin Francesca Nicora und machte wiederholte Untätigkeit sowie die Missachtung der Anordnungen des Kantonsgerichts geltend. Das Gesuch wurde abgewiesen.
Considerandi
• Die wiederholte Verletzung des Beschleunigungsgebots, die Untätigkeit und die Nachlässigkeiten der Staatsanwältin begründen auch in ihrer Gesamtschau keinen objektiven Anschein der Befangenheit: Verfahrensfehler sind mit den ordentlichen Rechtsmitteln zu rügen, ausser bei besonders schweren Verletzungen, die auf Parteilichkeit hindeuten.
• Im konkreten Fall fehlten Umstände, die eine Absicht, die Anzeigerin zu schädigen, oder eine besondere Feindseligkeit ihr gegenüber belegt hätten; die festgestellten Unterlassungen stellten somit keine aussergewöhnlichen Umstände dar, welche den Ausstand rechtfertigten.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen; der Ausstand der Staatsanwältin bleibt verweigert.