BAZ 25 20
NW Gerichte
Inkasso von Nebenkostenforderungen der Miteigentümergemeinschaft
5. August
Sachverhalt
Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer eines Reihenhauses und schuldeten der Miteigentümergemeinschaft (MEG) Nebenkostenbeiträge von Fr. 4'258.65 und Fr. 3'108.45. Die übrigen Miteigentümer klagten – gestützt auf ihre Stellung als Verwalter bzw. Miteigentümer – zugunsten des MEG-Kontos auf Zahlung; die Vorinstanz hiess die Klage teilweise gut.
Erwägungen
• Das Inkasso periodischer, von der MEG bereits genehmigter Nebenkostenforderungen stellt unter den besonderen Umständen – geringer Betrag, vorgesehene Verwaltung und Zahlung zugunsten des Gemeinschaftskontos – eine gewöhnliche Verwaltungshandlung nach Art. 647a Abs. 1 ZGB dar, auch wenn es gerichtlich durchgesetzt werden muss.
• Jedenfalls delegierte die MEG die Geltendmachung an die Kläger; diese nach Klageeinleitung, aber vor dem Urteil erteilte Befugnis genügte, da die Aktivlegitimation im Urteilszeitpunkt vorliegen muss.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen; die vorinstanzliche Zahlungspflicht bleibt bestehen.