7F_37/2026
Bundesgericht
Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_409/2026 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 11. Mai 2026
28. Juli
Sachverhalt
Das Bundesgericht war auf die Beschwerde von A.A.________ gegen einen obergerichtlichen Beschluss betreffend Sistierung nicht eingetreten. A.A.________ verlangte daraufhin die Revision dieses Nichteintretensurteils und berief sich insbesondere darauf, das Bundesgericht habe seine Darlegung des nicht wiedergutzumachenden Nachteils übersehen.
Erwägungen
• Art. 121 lit. d BGG war nicht erfüllt: Das Bundesgericht hatte im Ausgangsurteil nicht versehentlich eine erhebliche Tatsache übersehen, da die Beschwerdeschrift den drohenden nicht wiedergutzumachenden Nachteil nach Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG nicht darlegte; ein Verweis auf umfangreiche Beilagen genügte nicht.
• Die behauptete unzutreffende Anwendung der Rüge- und Begründungsanforderungen sowie die erneute Diskussion der Sach- und Rechtslage bilden keine zulässigen Revisionsgründe, zumal das Ausgangsurteil zusätzlich auf ungenügende Begründung nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG gestützt war.
Entscheid
Das Revisionsgesuch wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde; die unentgeltliche Rechtspflege wurde verweigert.