7F_31/2026
Bundesgericht
Revisionsgesuch gegen das Urteil 7B_301/2026 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 14. April 2026
4. August
Sachverhalt
Das Bundesgericht war auf A.________s Beschwerde gegen die Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung wegen klar ungenügender Begründung nicht eingetreten. Im anschliessenden Revisionsgesuch äusserte er sich erneut zur angeblichen Straftat und verlangte Genugtuung wegen angeblicher Machenschaften einer Krankenversicherung.
Erwägungen
• Ein Revisionsgesuch gegen einen bundesgerichtlichen Nichteintretensentscheid muss einen gesetzlichen Revisionsgrund nach Art. 121 ff. BGG nennen und sich auf die Gründe beziehen, die zum Nichteintreten führten.
• A.________ setzte sich weder ausdrücklich noch sinngemäss mit einem solchen Revisionsgrund oder dem Begründungsmangel des früheren Entscheids auseinander, sondern thematisierte die angebliche Straftat und eine Genugtuungsforderung; das Gesuch war deshalb offensichtlich unzureichend begründet.
Entscheid
Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.