7B_658/2026
Bundesgericht
Einstellung; Nichteintreten
5. August
Sachverhalt
Die Jugendanwaltschaft stellte eine Untersuchung wegen mehrfacher Verleumdung ein. Nachdem das Obergericht dem Beschwerdeführer für das Beschwerdeverfahren eine Prozesskaution von Fr. 1'800.– innert zehn Tagen auferlegt hatte, leistete er diese nicht; sein nachträgliches Wiederherstellungsgesuch wurde abgewiesen und auf die kantonale Beschwerde nicht eingetreten.
Erwägungen
• Der Beschwerdeführer setzte sich nicht mit den vorinstanzlichen Erwägungen auseinander, wonach er sein fehlendes Verschulden an der verspäteten Prozesskautionsleistung nicht glaubhaft gemacht habe; insbesondere belegte er weder eine fristverhindernde psychische Situation noch eine gutgläubige Annahme einer 30-tägigen Frist.
• Auch die bloss angerufenen Verfassungsbestimmungen sowie das nicht rechtzeitig geltend gemachte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege erfüllten die qualifizierten Begründungsanforderungen nicht.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird wegen offensichtlich ungenügender Begründung nicht eingetreten.