A-4063/2026
Bundesverwaltungsgericht
Steueramtshilfe und deutsche Ansässigkeit
31. August
Sachverhalt
Deutschland ersuchte die ESTV um Kontoauszüge und Erträgnisaufstellungen einer Schweizer Stiftung, deren Präsident und alleiniger Begünstigter wegen nicht deklarierter Kapitaleinkünfte überprüft wird. Die Stiftung bestritt insbesondere eine steuerliche Ansässigkeit der betroffenen Person in Deutschland und focht die auf Amtshilfe ab 2011 lautende Schlussverfügung an.
Erwägungen
• Die Schweiz durfte die von Deutschland genannten Anknüpfungspunkte – mögliche ständige Wohnstätten, eine Lebensgefährtin und berufliche Aktivitäten als Rechtsanwalt – als abkommenskonforme Hinweise auf eine mögliche deutsche Ansässigkeit würdigen; die Stiftung widerlegte diese Darstellung nicht klar und entscheidend. Ein Ansässigkeitskonflikt ist im Amtshilfeverfahren nicht zu lösen.
• Die verlangten Kontoauszüge und Erträgnisaufstellungen sind voraussichtlich erheblich, weil sie einen hinreichenden Zusammenhang mit der deutschen Steuerprüfung aufweisen und zur Ermittlung der Kapitaleinkünfte geeignet sind; Amtshilfe ist aufgrund der zeitlichen Anwendbarkeit des revidierten DBA erst ab 1. Januar 2011 zulässig.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Amtshilfe für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2024 bestätigt.