2C_651/2024
Bundesgericht
Amtshilfe (DBA CH-NL)
29. Juli
Sachverhalt
Die niederländische Steuerbehörde verlangte Bankunterlagen zu A.________ für die Jahre 2010 bis 2021. Das Bundesverwaltungsgericht ordnete unter anderem die Schwärzung der Versionsdaten der Bankformulare, der Passdaten sowie des Errichtungsdatums eines erwähnten Trusts an.
Erwägungen
• Versionsdaten von Bankformularen lassen grundsätzlich keinen aussagekräftigen Rückschluss auf die Dauer der Bankkundenbeziehung zu; ihre Schwärzung bringt keinen erkennbaren Nutzen, verursacht aber Aufwand und Verzögerungen und ist daher im Regelfall unverhältnismässig.
• Auch das Ausstellungs- und Ablaufdatum eines Passes ist grundsätzlich nicht zu schwärzen, da dies die Plausibilitätskontrolle überschreiten und insbesondere bei der Wohnsitzklärung der ersuchenden Behörde vorgreifen würde.
• Das Errichtungsdatum eines in den Bankunterlagen erwähnten Trusts ist als mögliches Identifikationsmerkmal voraussichtlich erheblich; deshalb ist es zu übermitteln.
Entscheid
Die Beschwerde der ESTV wird gutgeheissen; die angeordneten Schwärzungen werden aufgehoben.