2C_651/2024

Bundesgericht

Rechtshilfe und Auslieferung

Amtshilfe (DBA CH-NL)

29. Juli

Sachverhalt Die niederländische Steuerbehörde verlangte Bankunterlagen zu A.________ für die Jahre 2010 bis 2021. Das Bundesverwaltungsgericht ordnete unter anderem die Schwärzung der Versionsdaten der Bankformulare, der Passdaten sowie des Errichtungsdatums eines erwähnten Trusts an. Erwägungen • Versionsdaten von Bankformularen lassen grundsätzlich keinen aussagekräftigen Rückschluss auf die Dauer der Bankkundenbeziehung zu; ihre Schwärzung bringt keinen erkennbaren Nutzen, verursacht aber Aufwand und Verzögerungen und ist daher im Regelfall unverhältnismässig. • Auch das Ausstellungs- und Ablaufdatum eines Passes ist grundsätzlich nicht zu schwärzen, da dies die Plausibilitätskontrolle überschreiten und insbesondere bei der Wohnsitzklärung der ersuchenden Behörde vorgreifen würde. • Das Errichtungsdatum eines in den Bankunterlagen erwähnten Trusts ist als mögliches Identifikationsmerkmal voraussichtlich erheblich; deshalb ist es zu übermitteln. Entscheid Die Beschwerde der ESTV wird gutgeheissen; die angeordneten Schwärzungen werden aufgehoben.
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