IV 2025/259
Sg Versicherungsgericht
Abklärung der Verdienstmöglichkeiten bei Invalidität
28. August
Sachverhalt
Die Versicherte, ausgebildete und langjährig als leitende medizinische Praxisassistentin tätige Frau, beantragte eine IV-Rente. Die IV-Stelle wies das Begehren bei einem Invaliditätsgrad von 32 % ab, wobei sie für das Valideneinkommen auf den zuletzt erzielten Lohn und für die Arbeitsfähigkeit auf ein polydisziplinäres Gutachten abstellte.
Erwägungen
• Das Gutachten beweist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine 80-prozentige Arbeitsfähigkeit in einer leidensangepassten Tätigkeit; die nur geringfügige objektive Beeinträchtigung sowie die geringe Entzündungsaktivität und minimale neuropsychologische Einschränkungen wurden ausreichend berücksichtigt.
• Die IV-Stelle durfte weder beim Valideneinkommen unbesehen auf den bisherigen, unter dem Hilfsarbeitermedian liegenden Lohn abstellen noch beim Invalideneinkommen ohne berufsberaterische Abklärung eine Hilfsarbeit zugrunde legen; zu klären sind die Verdienstmöglichkeiten als leitende medizinische Praxisassistentin und qualifizierte leidensangepasste Alternativtätigkeiten.
Entscheid
Die Beschwerde wird gutgeheissen, die Verfügung aufgehoben und die Sache zur weiteren Abklärung und neuen Verfügung an die IV-Stelle zurückgewiesen.