4A_87/2026

Bundesgericht

Vertragsrecht

Übertragung der Miete; vorzeitige Rückgabe

11. September

Sachverhalt Eine Untermieterin übertrug nach Konkurseröffnung ihrer Schwestergesellschaft eine Boutique. Die Untervermieterin verlangte von dieser die Mietzinse bis zum Ende der festen Mietdauer; die kantonalen Instanzen hiessen die Klage weitgehend gut. Erwägungen • Die Vertragsübernahme durfte aus der konzerninternen Weisung und dem anschliessenden Verhalten der Schwestergesellschaft, insbesondere der Zahlung von Mietzinsen und der Einflussnahme auf das Mietobjekt, geschlossen werden. Ein Schriftformvorbehalt war nicht ausgewiesen; der tatsächliche Wunsch der Gesellschaft, die Weisung nicht zu befolgen, war unerheblich. • Eine Verletzung der Schadenminderungspflicht lag nicht vor: Art. 264 OR verpflichtet grundsätzlich den vorzeitig aussteigenden Mieter, einen zumutbaren Ersatzmieter zu stellen. Zudem war eine vorzeitige Rückgabe nicht nachgewiesen. Die Parteibefragung des Konzernvertreters musste wegen unentschuldigter Säumnis und fehlender Belege zur behaupteten Verhinderung nicht wiederholt oder per Videokonferenz durchgeführt werden. Entscheid Auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde trat das Bundesgericht nicht ein; die Beschwerde in Zivilsachen wies es ab, soweit es darauf eintrat.
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