ATAS/671/2026

GE Cour de justice

Krankenversicherung

Aussetzung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Entscheid

30. Juli

Sachverhalt Die Krankenkassen haben am 2. Juli 2021 ein Gesuch eingereicht. Das Verfahren wurde mehrfach im Hinblick auf den Ausgang eines ähnlichen Verfahrens sistiert; der in diesem Verfahren ergangene Entscheid ist Gegenstand von zwei beim Bundesgericht hängigen Beschwerden. Erwägungen • Der Ausgang des vorliegenden Verfahrens hängt von der im ähnlichen Verfahren getroffenen Lösung ab; die Voraussetzungen von Art. 14 Abs. 1 LPA sind daher für eine erneute Sistierung bis zum rechtskräftigen Entscheid des Bundesgerichts erfüllt. • Die Bezeichnung der Krankenkassen wird von Amtes wegen angepasst, um ihren Fusionen oder Namensänderungen Rechnung zu tragen. Entscheid Die Instruktion wird wieder aufgenommen und anschliessend bis zu den Urteilen des Bundesgerichts in den Verfahren 9C_351/2026 und 9C_362/2026 sistiert; der Entscheid in der Sache bleibt vorbehalten.
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