D-4470/2025

Bundesverwaltungsgericht

Bürgerrecht und Ausländerrecht

Neubeurteilung eines iranischen Asylgesuchs

10. September

Sachverhalt Eine iranische Staatsangehörige ersuchte um Asyl, nachdem sie geltend gemacht hatte, im Ausland Missstände in einer von iranischen Behörden frequentierten Einrichtung dokumentiert und angezeigt zu haben und anschliessend gesucht worden zu sein. Das SEM wies ihr Gesuch ab und ordnete ihre Wegweisung an; sie erhob Beschwerde. Erwägungen • Die seit Dezember 2025 in Iran eingetretenen grundlegenden Veränderungen sind im Zeitpunkt des Entscheids zu berücksichtigen, namentlich wenn sie die individuellen Asylgründe beeinflussen können. • Die Prüfung der Auswirkungen dieser neuen Lage auf das Gesuch erfordert eine materielle Abklärung, die vom SEM vorzunehmen ist und nicht erstmals von der einzigen gerichtlichen Instanz in Asylsachen; der Entscheid war daher aufzuheben und die Sache zurückzuweisen. Entscheid Die Beschwerde wird gutgeheissen, der Entscheid des SEM wird aufgehoben und die Sache wird ihm zu ergänzender Abklärung und neuer Entscheidung zurückgewiesen.
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