6B_462/2026
Bundesgericht
Entschädigung; Rückzug
12. August
Sachverhalt
Zwei Gesellschaften fochten ein Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau betreffend Entschädigung mit Beschwerde an. Sie zogen die Beschwerde während des bundesgerichtlichen Verfahrens zurück.
Erwägungen
—
Entscheid
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben; es werden keine Gerichtskosten erhoben.