ATAS/672/2026

GE Cour de justice

Krankenversicherung

Sistierung der Rückerstattungsklage wegen Polypragmasie

30. Juli

Sachverhalt Mehrere Krankenversicherer verlangten von einem Arzt die Rückerstattung von CHF 108'676 wegen einer im Jahr 2020 nicht wirtschaftlichen Behandlungspraxis. In einem separaten Verfahren zur Polypragmasie für 2018 hob das Bundesgericht den kantonalen Entscheid auf und verwies die Sache zurück; gegen den neuen kantonalen Entscheid sind erneut Beschwerden beim Bundesgericht hängig. Erwägungen • Die Rückerstattungsklage für 2020 wirft rechtliche Fragen auf, die denjenigen des separaten Verfahrens entsprechen oder zumindest eng mit ihnen zusammenhängen. • Da der Ausgang des vorliegenden Verfahrens von der bundesgerichtlichen Beurteilung dieser Fragen abhängt, ist das Verfahren nach Art. 14 Abs. 1 LPA bis zum rechtskräftigen Entscheid des Bundesgerichts zu sistieren. Entscheid Das Verfahren A/2799/2023 wurde bis zum rechtskräftigen Entscheid des Bundesgerichts über die Beschwerden gegen den Entscheid ATAS/367/2026 sistiert; der Sachentscheid blieb vorbehalten.
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